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Moderner Erdbau, Kreislaufwirtschaftsgesetz und Versiegelung

DIN 18 300 Neu und Wiedereinbau des Bodens

Bei der Auswertung der 4 Versuchsstrecken vor Einführung der neuen DIN 18 300 mit ihren Homogenbereichen hat HEYER & SCHWARZ [1] dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es eigentlich notwendig wäre, die Prozesse Lösen-Laden-Fördern und Behandeln-Einbauen-Verdichten separat zu bewerten. Konsequenterweise würde das in vielen Fällen dazu führen, dass sich unterschiedliche Homogenbereiche ergeben. Seinem Vorschlag, das Behandel-Einbauen-Verdichten als Nebenleistung zu deklarieren, wurde nicht gefolgt. Selber haben die Autoren auch schon auf die daraus resultierende Problematik hingewiesen, dass dadurch der Bauvertrag grundsätzlich in Frage gestellt werden kann.

In der neuen Norm ist unter „4.2.19 Behandlung, Verbesserung oder Aufbereitung von Boden und Fels zum Wiedereinbau“ eindeutig als Besondere Leistung definiert. Welche Folgen das für den Erdbau haben wird, ist im Folgenden kurz zusammengefasst.

1 Versuchsprogramm für die Homogenbereiche

Die neue DIN 18 300 ist von der Versuchsliste her konsequent, da für die Einteilung in Homogenbereiche eindeutig definiert wird: „Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen.“ Entsprechend ist auch die Liste der Versuche/Eigenschaften, die für die Ermittlung der Bandbreiten der Homogenbereiche vorgesehen sind, eingerichtet.

Sicher kann aus den Wassergehalten und den Konsistenzen geschlossen werden, ob der Boden wieder eingebaut werden kann, aber sie bieten zu wenig, um den Aufwand für die Behandlung bei zu nassem Boden oder ungünstiger Witterung prognostizieren zu können.

Nach meiner Erfahrung müssen dazu auf jeden Fall Proctorversuche mit unterschiedlichen Bindemitteln durchgeführt werden, ergänzt durch die Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit nach entsprechender Lagerung und last but not least in bestimmten geologischen Bedingungen auch der Sulfit- und Sulfatgehalt. Die erheblichen Folgeschäden durch Quellen des verbesserten Bodens sind in [2] dargestellt.

Schon für den seit langem angestrebten Massenausgleich bei neuen Straßen ist diese grundsätzliche Vernachlässigung der Arbeitsschritte Behandeln-Einbauen-Verdichten unverständlich. Ohne ein versuchstechnisch abgesichertes Konzept für den Wiedereinbau kann der Massenausgleich unter der Produktion von „Abfall“ in großen Mengen schnell scheitern. Auf jeden Fall ist mit Verzögerungen und erheblichen Nachträgen zu rechnen.

Bei dem Pilotprojekt 4 B 15 neu wird in [1], S. 25 festgestellt: „Das Bodengutachten muss mindestens zu Beginn der Ausschreibungsphase als endgültige Fassung mit detaillierten Angaben zu den Bodenverbesserungsmaßnahmen vorliegen.“

Daraus ergeben sich 2 wichtige Schlüsse:

    1. für die Ausschreibung müssen Bodengutachter und Planer die endgültige Fassung erarbeiten  
    2. für den Wiedereinbau werden die o.g. Versuche als Grundlage notwendig.

 

 

Haben Sie Fragen zuR neuen din 18 300?

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VOB/C Ansprechpartner Stefan Oesinghaus
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Herr Stefan Oesinghaus
Dipl. Geol.
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2 Hinweise auf Wiedereinbau

Unter 0.2 Angaben zur Ausführung fordert die Norm zwar, dass zu wesentlichen Änderungen der Eigenschaften(0.2.10), Verwenden, Aufbereiten und Behandeln(0.2.12) und Anforderungen und Nachweise für das Verdichten (0.2.18) entsprechende Angaben gemacht werden, hält das aber sehr allgemein. Wie wären denn „wesentliche Änderungen“ zu definieren? Jedenfalls fehlen zu den Arbeiten nach dem Lösen offensichtlich Versuche, um diese in Zahlen zu fassen.

 

3 Moderner Erdbau

Zahlreiche Erdbauten sind heute kein Neubauten sondern Ersatzbauten, Verbreiterungen, zusätzliche Anschlüsse usw. Außerdem sind in den Städten die Flächen begrenzt. Dadurch sind in den letzten Jahrzehnten moderne Bauweisen entstanden, wie z.B. Bewehrte Erde, Gabionen, Erdbetonscheiben, flache und tiefgründige Bodenverbesserung unterschiedlicher Art usw.

Grundsätzlich sollten diese modernen Bauweisen überall berücksichtigt werden. Dementsprechend wäre dann vor der Ausschreibung in Abstimmung mit dem Gutachter zu prüfen, inwieweit andere Bauweisen Vorteile gegenüber dem konventionellen Massenausgleich bringen könnten. Voraussetzung dazu wäre ein entsprechend angepasstes und ergänztes Baugrundgutachten mit den dazu notwendigen Versuchen und Berechnungen, s.a. Punkt 0.2.25.

Bei der Bewertung der unterschiedlichen Bauweisen sind weitere Kriterien zu berücksichtigen. Das wären die Einsparungen an Flächen und damit der geringere Versiegelungsgrad als Folge der Baumaßnahme und der verringerte Verbrauch von Oberboden entsprechend den Forderungen des Bodenschutzgesetzes.

Vor allem muss darauf geachtet werden, dass entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kein Abfall entsteht, weil in der Ausschreibung keine ausreichende Behandlungsweise für den Boden entwickelt wurde. Das wäre im Zweifelsfall sogar strafbar.

 

Fazit

Die neue DIN 18 300 sorgt dafür, dass für den Boden vor dem Lösen in Zukunft eine umfassende Beschreibung vorliegt. Das ist aber für die modernen Baumaschinen, wie auch (in [1]) bei allen Pilotprojekten festgestellt, eigentlich nur von geringer Relevanz. Daraus resultierte auch der Vorschlag, diesen Bereich zu pauschalieren.

Herausgestellt hat sich insbesondere für das Pilotprojekt 4, dass das Problem immer im Bereich des regelgerechten Wiedereinbaus liegt. Leider ist das bei der Festlegung der Bandbreiten für die Homogenbereiche und die zugehörigen Versuche nur bedingt berücksichtigt. Entscheidende Untersuchungen fehlen, ohne die die Angaben zum Wiedereinbau spekulativ bleiben müssen.

Diese einseitige Ausrichtung der Homogenbereiche darf auf Dauer nicht so bleiben. Sie produziert nicht nur im Baubetrieb erhebliche Kosten und Streitereien, sondern sie provoziert auch dazu, die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu vernachlässigen, ebenso wie sie das Ziel, die Flächenversiegelung zu verringern, erheblich erschwert.

Bei allen begrüßenswerten Neuerungen im Erdbau durch die neue ATV DIN 18 300 bleibt hier ein erheblicher Nachbesserungsbedarf. Ohne eine entsprechende Überarbeitung wird ein pfleglicher Umgang mit den Ressourcen erschwert.

 

 

[1] HEYER, D. & SCHWARZ, P. Bayerische Pilotprojekt zur ATV DIN 18 300 „Erdarbeiten“, München 2013

[2] KELLER, P., MOSTHOF, A., LAPTEV, V.& GILDE, S. Baugrundrisiken durch Bildung von Ettringit-Thaumasit, Esslingen 2002

 

Weitere wichtige Informationen zum Thema „Neue VOB/C“ und „DIN 18 300“ finden Sie in folgenden Artikeln:

Neue DIN 18 300 Erdarbeiten

Die neue VOB/C 2015

Neue VOB/C ab September 2015


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