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Schwingungsmessung nach DIN 4150

Vibrationen und Erschütterungen bei Abbruch- und Tiefbauarbeiten

Beim Abbruch von Bauwerken und bei Tiefbauarbeiten, bspw. der Baugrubenherstellung, können Vibrationen und Erschütterungen mit Hilfe der Schwingungsmessung im Umfeld kontrolliert und dadurch verringert werden. Besonders in Innenstädten wirken sich die entstehenden Schwingungen jedoch auf unterschiedliche Weise negativ aus. Es können bauliche Schäden, Ausfälle bei technischen Anlagen und psychische Belastungen der dort wohnenden und arbeitenden Menschen auftreten. 

Schwingungsmessung DIN 4150

Messtechnische Überwachung von Vibrationen und Erschütterungen beim Abbruch – Schwingungsmessung nach DIN 4150

Daher wird von Behördenseite in Abbruch- und Baugenehmigungen regelmäßig die Einhaltung der Anhaltswerte der „DIN 4150 – Erschütterungen im Bauwesen“, insbesondere „Teil 3 – Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ zur Auflage gemacht. Um die Einhaltung nachzuweisen, ist eine entsprechende Schwingungsmessung in den betroffenen Gebäuden sinnvoll. Erst die normgerechte Erfassung und Auswertung nach DIN 4150 sowie die fachliche Interpretation der Messergebnisse können finanzielle und rechtliche Risiken sowie unnötige Auseinandersetzungen zwischen Bauherr und Nachbarn erheblich verringern oder ganz vermeiden.

 

Vibrationen und Erschütterungen durch Bautätigkeit

Im Rahmen von Abbruchmaßnahmen und Baugrubenerstellungen wird zunehmend ein umfassendes Bauwerksmonitoring durch verschiedenen Messungen erforderlich. Außer statischen Messgrößen wie Setzungen, Deformationen und Drücken kommt dynamischen Kräften in Form von dauerhaften Vibrationen (Ramme, Stemmmeißel, Bohrgeräte etc.) und kurzzeitigen Erschütterungen (Schläge / Stöße durch herunterfallende Teile, Zertrümmerung etc.) eine wesentliche Bedeutung bei der messtechnischen Überwachung zu.

 

Risiken bei technischen Anlagen

Zunächst gilt für erschütterungsempfindliche technische Anlagen (Server, Verkehrssteuerungsanlagen, Telekommunikationssysteme) die höchste Priorität bei der Vermeidung von dauerhaften Vibrationen und kurzzeitigen Erschütterungen durch Abbruch- und Bautätigkeiten, die Ausfälle verursachen könnten. Schäden entstehen aber nicht allein durch beschädigte Komponenten und deren Reparatur. Das größte Schadenspotential liegt in den unmittelbar auftretenden, fast unabsehbaren Folgen durch Arbeitsausfälle, Datenverlust etc. Eine messtechnische Kontrolle durch die Schwingungsmessung ist oftmals unerlässlich und sollte allein schon zur eigenen Absicherung immer durchgeführt werden.

 

Schwingungsmessung nach DIN 4150-3 bzgl. Einwirkungen auf Bauwerke

Bei den meisten Bauvorhaben ist es ausreichend, gemäß der oben erwähnten DIN 4150 – Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3 durch eine Schwingungsmessung die Immissionen bei benachbarten Gebäude und ggf. bei erdverlegten Rohrleitungen zu ermitteln. Die von uns durchgeführte Schwingungsmessung gewährleistet eine frühzeitige Feststellung von potentiell bauwerksunverträglichen, dynamischen Einwirkungen. Dadurch können Rissschäden in Wänden und Decken, Ablösungen von Putz oder Bauteilen oder sogar Setzungen des Gebäudes verlässlich vermieden werden.

 

Schwingungsmessung nach DIN 4150-2 bzgl. Einwirkungen auf Menschen

Zusätzlich können Messungen und Auswertungen gemäß DIN 4150, Teil 2 – Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden erforderlich sein. Dabei handelt es sich häufig um eine kurzzeitige Schwingungsmessung, die unsere Messingenieure erläuternd begleiten. Die Durchführung der Messung und eine umfassende Information über die Bautätigkeiten und die daraus resultierenden Erschütterungen führen in der Regel bereits zu einer Verringerung der subjektiv sehr störend bis beängstigend wahrgenommenen Einflüsse.

 

Schwingungsmessung als Beweissicherung

Die dauerhafte messtechnische Überwachung von Vibrationen und Schwingungen ermöglicht zudem eine gesicherte Datengrundlage im Sinne der Beweissicherung. Es können somit zeitliche bzw. kausale Zusammenhänge zwischen Bauarbeiten, Messdaten der entsprechenden Erschütterungen und eintretenden Schäden zu einen hergestellt, zum anderen aber auch sehr einfach ausgeschlossen werden. Um eine dauerhafte, problemlose Überwachung zu gewährleisten, setzen wir robuste, baustellengeeignete Messysteme (z.B. Sigicom) ein.

 

Haben Sie Fragen zur Schwingungsmessung?

Rufen Sie uns an:

0228 / 97 45 95 60
Ihr Ansprechpartner

 

Herr Christoph Rump
Dipl. Ing. (FH)
Abteilungsleiter GIS/CAD/Baumesstechnik

Hier finden Sie Informationen zur  Erschütterungen bei Abbruch- und Tiefbauarbeiten – Schwingungsmessung DIN4150 pdf(175KB)

 

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