Ein Grundstückskauf kann erhebliche Folgekosten mit sich bringen, wenn der Boden Altlasten beinhaltet und bestehende Gebäude einen Abbruch oder eine Schadstoffsanierung benötigen. Wir erkunden, bewerten und sanieren Ihre Altlasten und stehen Ihnen beim Abbruch oder Sanierung mit Analyse, Organisation und Überwachung gerne zur Seite.
Altlasten & Rückbau: Unsere Leistungen für Sie
Altlasten – Alter Öltank im Erdreich gefunden
Wir untersuchen für Sie, ob Altlasten auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. Dabei wird von uns erfasst, welche Schadstoffe genau vorhanden sind und diese unter anderem gemäß LAGA-Zuordnungswerten eingestuft. Die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) im Altlastenkataster erfassten Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen werden dabei in unsere Untersuchungen mit einbezogen. Sollten Grenzwerte überschritten werden, arbeiten wir für Sie ein Entsorgungskonzept für alle kontaminierten Bereiche aus, wobei eine Einstufung in Abfallkategorien erfolgt. Der Abfall wird dabei in Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung unterteilt. Dabei müssen Schadstoffe vom Stoffkreislauf ferngehalten werden. Eine Vermischung von belasteten und unbelasteten Baustoffen ist grundsätzlich verboten. Bei einer Kontamination dürfen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschritten werden. Nach einer Einstufung muss der Abfall auf dafür freigegeben Deponien entsorgt werden. Nicht aufbereiteter Bauschutt wird als Abfall eingestuft. Bei allen Abbruchmaßnahmen muss eine Trennung von belasteten und nicht belasteten Abfällen erfolgen.
Leistungen im Bereich Altlasten im Überblick:
- Erkunden und Untersuchung von Altlasten
- Bewertung und Einstufung der Altlasten z.B. gemäß LAGA
- Sanierung und Sicherung bei Altlasten Schadensfällen
- Erarbeitung von Entsorgungskonzepten der Altlasten
- Grenzwertüberwachung im Zusammenhang mit Beseitigung von Altlasten
Warum ist eine Abklärung der Altlasten wichtig?
Je nachdem, wie das Grundstück in der Vergangenheit genutzt wurde, kann der Boden Verunreinigungen (Kontaminierungen) beinhalten, die ein gesundheitliches Risiko darstellen und unter Umständen gesondert entsorgt werden müssen. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es sinnvoll von einem Fach-unternehmen, wie der Kühn Geoconsulting GmbH im Voraus klären zu lassen, ob das Grundstück diesbezüglich belastet ist oder nicht. Vor allen Dingen ehemals gewerblich oder industriell genutzte Flächen, wie Tankstellen, Fabriken, Deponien, Brauereinen, Gärtnereien oder Gerbereien sind oft mit Schadstoffen belastet. Altlasten können entweder direkt über die Luft in den menschlichen Körper gelangen oder über Pflanzen oder das Grundwasser, die diese beinhalten durch die Nahrung aufgenommen werden.
Wichtige Bereiche und Themen im Zusammenhang mit Altlasten
Das Thema Altlasten berührt eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Themenfelder. Um Ihnen einen Überblick hierüber zu verschaffen finden sie nachfolgende die wichtigsten davon im Überblick:
Gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 2 Abs. 1 ist Boden im Sinne der gesetzlichen Definition die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Abs. 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), allerdings ohne Grundwasser und Gewässerbetten.
Bei unseren Untersuchungen und Auswertungen für Sie werden Proben von verdächtigen Bereichen entnommen, im Fachlabor untersucht und dann gemäß der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in Abfallgruppen unterteilt.
Die Zielsetzung der LAGA ist die Sicherstellung eines möglichst ländereinheitlichen Vollzugs des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Um dies umzusetzen, werden Empfehlungen in den LAGA-Mitteilungen veröffentlicht.
Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen müssen die Beschlüsse der LAGA berücksichtigt werden. In Ihrer Mitteilung von 1997 hat die LAGA verschiedene Zuordnungskategorien festgelegt, in denen z. B. die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt geregelt wird. 2004 wurde diese Mitteilung unter anderem für den Bereich Boden aktualisiert. Die den Bauschutt betreffenden Teile der LAGA M 20 sind noch auf dem Stand von 1997, hier gibt es noch keine Aktualisierung (Stand 2007). In den verschiedenen Bundesländern wird die Anwendung der LAGA M 20 besonders in Bezug auf die Einordnung und Verwendung von Bauschutt uneinheitlich verwirklicht.
Die von uns entnommenen Proben werden beprobt um festzustellen, in welche Kategorie das Material gehört. Bei der Analyse der gewonnenen Probe wird die chemische Zusammensetzung des Materials aufgeschlüsselt. Dabei wird gezielt nach schädlichen Inhaltsstoffen wie Schwermetallen, PCB, PAK und anderen Stoffen im Feststoff und im Eluat gesucht. Danach werden die erhaltenen Analysenergebnisse mit denen in der LAGA M 20 enthaltenen Zuordnungswerten verglichen. Je nachdem in welcher Konzentration Schadstoffe enthalten sind, wird das Material in eine der LAGA – Einbauklassen eingestuft, welche die Möglichkeit zur weiteren Verwendung des Materials regelt.
Folgende Deponieklassen stehen zur Auswahl:
Z0 Uneingeschränkter Einbau
Z1 Eingeschränkter offener Einbau, unterteilt nochmals in Z1.1 und Z1.2
Z2 Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherheitsmaßnahmen
Z3 Deponieklasse I
Z4 Deponieklasse II
Z5 Sonderabfalldeponie
Im Altlastenkataster sind in einem Register alle Altlasten und altlastenverdächtige Flächen enthalten. Die Umweltämter der Länder und Kommunen erfassen alle relevanten Flächen. Seit Inkrafttreten von § 9 BBodSchG werden diese in einer Datenbank systematisch erfasst. Zum Erfassen werden unter anderem auch alte topografische Karten ausgewertet mit besonderem Augenmerk auf alte Fabrikgelände, Bergwerkstätten, Kasernen und Mülllagerstätten.
Gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 2 Abs. 1 ist Boden im Sinne der gesetzlichen Definition die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Abs. 2 ge-nannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), allerdings ohne Grundwasser und Gewässerbetten.
Um belastete Böden wieder aufzuwerten und einem rechtskonformen Zustand wieder zuzu-führen, kommen folgende Sanierungsmöglichkeiten in Frage:
- Verwaltungsmaßnahmen: Dabei werden Flächen umgenutzt auf eine weniger empfindliche Nutzung (vergl. Baunutzungsverordnung).
- Sicherungsmaßnahmen: z.B. Einbau einer bautechnischen Sperre gegen die Auswirkung von Schadstoffen.
- Umlagerung: Ausbau des schadstoffhaltigen Materials und Einbau an einem anderen Ort, etwa in einer Deponie.
- Dekontamination: Technische Entfernung der die Schadstoffe.
- Sanierung: ohne direktes Eingreifen wird auf natürlichem Weg die Selbstreinigung überwacht. Durch kontrollierten natürlichen Rückhalt oder Abbau der Schadstoffe (KNRA), englisches Wort „monitored natural attenuation“ (MNA) wird die Qualität des Bodens verbessert. Dabei ist die einzige Maßnahme die Kontrolle des Schadstoffgehaltes des Bodens.
Bei der Einstufung in Deponieklassen dürfen bestimmte Grenzwerte von enthaltenen Schadstoffen nicht überschritten werden. Je höher die Belastung des Materials desto höher die Einstufung in der Deponieklasse, wobei Z5 die höchste Belastung darstellt.
Im Zusammenhang mit der Altlastenbeseitigung wird gleichzeitig auch der Bereich der Abfallwirtschaft betreten. Mit Abfall beschäftigt sich ein kompletter Wirtschaftszweig zu dessen Aufgabenbereichen, die Vermeidung, Verringerung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen gehört und dementsprechend gilt es auch hier alle Richtlinien dieses Wirtschtszweigs im Zusammenhang mit der Beseitigung der Atlasten zu berücksichtigen.