Eine selbstverständliche Forderung jedes Bauherrn oder Käufers eines Hauses ist ein dauerhaft trockenes Gebäude, in dem auch keine Feuchteschäden eintreten können. Wie die entsprechenden Statistiken der Bauschäden zeigen, ist dieses immer noch allzu oft nicht der Fall. Die Folge sind dann langwierige Auseinandersetzungen der am Baubeteiligten, die oft vor Gericht enden.
In der DIN 18 533 – Abdichtung erdberührten Bauteile wird ausführlichst beschrieben, wie gebaut werden muss, damit über die erdberührten Bauteile kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Dazu muss das Baugrundgutachten zwei wesentliche Angaben liefern.
Zunächst muss es Angaben zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand enthalten. Dazu sammelt der Geotechniker alle Daten über das Grundwasser und leitet daraus den Höchsten Grundwasserstand (HGW) ab. Große Genauigkeit ist dort vorhanden, wo langfristige Pegelmessungen mit kurzfristigen Messintervallen zur Verfügung stehen. Noch besser ist, wenn dazu die Wasserstandsdaten des im hydrogeologisch mit dem Grundwasser im Zusammenhang stehenden Flusses vorliegen, wie z.B. am Rhein oder an Spree und Havel.
Aber auch ohne Pegeldaten kann der erfahrene Gutachter anhand der vorhandenen Schichten, deren Verlauf und Durchlässigkeit den höchsten möglichen Grundwasserstand (HGW) abschätzen. Hinweise dazu geben u.a. Strukturen, Farbwechsel usw. im Boden und der Verlauf der Geländeoberfläche. Insbesondere wenn Messungen fehlen, muss der Gutachter seinen AG auf die Ungenauigkeit seiner Abschätzung des HGW und die damit verbundenen Risiken hinweisen. Bei ausreichendem Vorlauf der Baugrunduntersuchung kann ein Meßpegel, der entsprechend überwacht wird, die Datenlage entscheidend verbessern.
Wichtig für die Wahl der Abdichtung ist oft die Angabe der Durchlässigkeit des Untergrundes. Ist sie niedriger als 1×10^-4 m/s, dann kann sich um das Gebäude Staunässe bilden. Auch dann schreibt die DIN 18 533 die Wassereinwirkungsklasse W 2- E vor und eine wasserdruckhaltende Abdichtung. Dieser Fall ist in den meisten Regionen Mitteleuropas zu berücksichtigen.
Wenn das Gebäude über dem HGW liegt, muss wegen der geringen Durchlässigkeit der Böden trotzdem druckwasserhaltend abgedichtet werden. Eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte ist nur zulässig, wenn das Sicker- und Schichtwasser über eine Dränage ferngehalten wird. Das Dränwasser muss dann in den Kanal (nach den Entwässerungssatzungen meist nicht zulässig) eingeleitet oder in besser durchlässigen Schichten versickert werden. Hier beraten wir dann den Objektplaner, um eine optimale Lösung zu finden. Entsprechend angepasste Lösungen hat unsere hydrogeologischen Abteilung entwickelt.
Die beiden Angaben aus der Geotechnik reichen aber noch nicht, um ein trockenes Haus herzustellen. Berücksichtigt werden muss auch noch das höchste anzunehmende Hochwasser (HHW), wie die DIN 18533 fordert. Als Bemessungswasserstand anzusetzen ist dann jeweils der höchste Wert.
Außerhalb der Talauen rechnet man aber generell nicht mit Hochwasser und entsprechende Angaben fehlen auch. Gerade die letzten Starkregenereignisse an Ahr oder Erft zeigen, welche Schäden das Oberflächenwasser (HOW) auch außerhalb der Flüsse anrichten können. Deshalb muss in Zukunft diesem HOW wesentlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Wahrscheinlich nehmen Häufigkeit und Wassermenge bei den Starkregenereignissen weiter zu. Daraus folgen erhöhte Risiken durch Überflutungen, seien sie verursacht durch Kanalrückstau, unkontrollierten Oberflächenabfluss oder extrem schnellem Anstieg sonst unscheinbarer Bäche.
Anhand der Morphologie, der Kanalisation, der Versickerungsanlagen usw. muss für die verschiedenen Niederschlagsereignisse ein Sicherungskonzept erarbeitet werden. Eine wesentliche Grundlage dafür ist der Überflutungsnachweis. Nach DIN 1986-100 wird er zwar erst ab 800 m² Fläche verpflichtend, aber auch für kleinere Flächen wäre er die Grundlage einer Risikobewertung. Wir führen ihn seit Jahren durch.
Damit können dann anhand des Starkregen-Indexes, der Morphologie, der Abdichtung usw., die den Niederschlagsintensitäten entsprechenden Szenarien dargestellt werden. Aus der örtlichen Situation ergeben sich dann die notwendigen Schutzmaßnahmen. Leider kann ein vollständiger Schutz vollflächig nicht immer erreicht werden, aber sicher gibt es große Flächen mit geringem oder ohne Risiko.
Vielfach fordern die verschiedenen Gremien, wie z.B. das Bundesinstitut für BSR im „Leitfaden Starkregen“, dass eine Art Hochwasserpass erstellt wird. Wahrscheinlich wird das Standard und wird nicht nur Grundlage für die Gefahrenabwehr, sondern gibt auch dem Besitzer/Verkäufer die Basis für entsprechende Verhandlungen. Ist das Risiko auf Grundlage des Überflutungsnachweises gering oder wird es durch bauliche Maßnahmen minimiert, dann dürfte das auch bei der Prämie oder der Preisermittlung positiv zu werten sein.
Das Wasser findet immer seinen Weg, deshalb muss das Gebäude unbedingt dagegen gesichert werden. Der notwendige Schutz muss mit einer Analyse der Boden- und Grundwasserverhältnisse, der Hochwassersituation und des Oberflächenabflusses geplant werden. Nur gemeinsam können Objektplanung, Haustechnik, Außenanlagenplanung die Kosten und Gefahren minimieren. Dazu muss die Geotechnik an den entsprechenden Planungen beteiligt werden.
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