Am 28. Juni 2016 hat unser Senior, Dipl. Geol. Gero Kühn, beim IKT in Gelsenkirchen einen Vortrag zur Festlegung der Homogenbereiche, wie sie von der neuen VOB C für den Tiefbau gefordert werden, gehalten. In den vorausgehenden Vorträgen stellten Dr. Festag und Dr. Kayser dar, was sich gegenüber früher geändert hat, was sich in den Baugrundgutachten ändern muss und wie die Homogenbereiche in den Ausschreibungen in Zukunft zu berücksichtigen sind.
In seinem Vortrag stellte Herr Kühn dar, dass gerade für den innerstädtischen Tiefbau generell in Form von Karten unterschiedlichster Art, vorhandenen Bohrungen, historischen Berichten usw. zahlreiche Unterlagen über den Untergrund zur Verfügung stehen. Dafür zeigte er zahlreiche Beispiele, die Sie in dem beiliegenden ausgearbeiteten Aufsatz zum Vortrag finden.
Wenn diese Unterlagen bei der Grundlagenermittlung entsprechend den Forderungen in den einschlägigen Normen entsprechend ausgewertet werden, dann können damit z.B. Angaben zu den Bandbreiten der Homogenbereiche abgesichert werden. Diese qualifizierte Grundlagenermittlung sollte vor Beginn der Geländeuntersuchung des Baugrundes durchgeführt werden. Dann können die Untersuchungen gezielt auf kritische Bereiche angesetzt und überflüssige Arbeiten vermieden werden.
Derzeit besteht das Problem darin, dass die Grundlagenermittlung aus Termin- und Kostengründen oft vernachlässigt oder nicht in ausreichender Tiefe durchgeführt wird. Allerdings besteht die Hoffnung, dass durch die Neueinführung der Homogenbereiche sich die Situation in nächster Zeit wesentlich verbessert.
Grundsätzlich sind bei der Kühn Geoconsulting in jetzt fast 50 Jahren Tätigkeit systematisch immer die unterschiedlichsten Unterlagen, soweit zugänglich berücksichtigt worden. In unserem Archiv finden sich seit 1970 die entsprechenden Bohrergebnisse, Laborversuche usw. in regionaler Zuordnung. Wenn Sie also ein neues Projekt beginnen, dann können wir Ihnen dazu kurzfristig passende Unterlagen zur Verfügung stellen. Zögern Sie bitte nicht uns entsprechende Anfragen zu schicken.
Hier finden Sie die schriftliche Fassung des Vortrages als PDF.