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Die neue Gesamtausgabe der VOB

Die neue VOB 2015

Homogenbereiche des Bodens für die Ausschreibungen verschiedenster Tiefbauarbeiten (DIN ATV´s).

Zum 15. September 2015 erscheint bei Beuth der Ergänzungsband VOB/C 2015 zur VOB 2012. Die neue Gesamtausgabe der VOB ist nicht vor 2016 zu erwarten. Man hat sich zu dieser Ergänzung entschlossen, um die verschiedenen, neu bearbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)-Normen (DIN 18 300, 18301, 18 311 usw.) in der VOB zu verankern. Es war problematisch, dass die ATV-Normen in großem Umfang überarbeitet wurden und in der VOB immer noch die alten Fassungen standen.

Mit Erscheinen der VOB/C 2015 ist diese auch gültig und sofort bei Ausschreibungen zu berücksichtigen. Da die Änderungen zum Teil gravierend sind, ist das nicht unproblematisch, denn selbst in Fachkreisen scheinen diese neuen Bedingungen der VOB noch relativ unbekannt zu sein.

Bisher sind dem Autor noch keine geotechnischen Berichte mit der Angabe der Homogenbereiche (HB) untergekommen. Wenn also für die Ausschreibungen ein geotechnischer Bericht vorliegt, der ja meist längere Zeit davor erstellt wurde, dann müsste dieser überarbeitet werden. Das bedeutet aber generell zusätzliche Untersuchungen und entsprechende Mehrkosten und, nicht zu vergessen, eine entsprechende Verzögerung im Planungslauf (siehe Punkt 3).

 

1. Homogenbereiche der neuen VOB/C 2015

Eine Herausforderung für Geotechnik, Planung und Unternehmer

Bisher sind in der VOB, Teil C bei den verschiedenen Normen, die mit dem Boden zu tun haben, jeweils für die einzelnen Bauweisen Bodenklassen angegeben. Daraus ergibt sich eine große Anzahl unterschiedlicher Boden- und Felsklassen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden sollen. Eine entsprechende Zusammenstellung findet sich in BORCHERT & GROSSE 2014[1].

Die bekanntesten sind wohl die Boden- und Felsklassen der DIN 18 300. Sie standen, wegen der im Einzelfall schwierigen Abgrenzung, jahrzehntelang in der Diskussion. Deswegen und durch Veränderungen bei Baumaschinen und -weisen kam und kommt es immer wieder zu Nachträgen und Streitigkeiten, die es manchmal sogar bis zum BGH schaffen. Nun sollen in allen Normen der VOB Teil C, die den Boden und die Arbeit mit ihm betreffen, die Bodenklassen durch Homogenbereiche (HB) ersetzt werden.

Theoretisch ist das ein guter Ansatz. Ausgangspunkt für die Homogenbereiche ist der geotechnische Bericht nach DIN EN 1997-2. In ihm müssen die Bodenverhältnisse eindeutig und umfassend beschrieben werden. Auf dieser Basis sollen in Zukunft für die ausgeschriebenen Baumaßnahmen die Homogenbereiche festgelegt werden. Der Homogenbereich ist in [6] wie folgt definiert:

„Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der vergleichbare Eigenschaften aufweist. Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, so sind diese bei der Einteilung der Homogenbereiche zu berücksichtigen.“

Jetzt muss sich in der Praxis zeigen, ob sich daraus tatsächlich die gewünschten Vorteile (einfachere Ausschreibungen, klarere Definitionen, weniger Streitfälle und sichere Kalkulationsgrundlagen) entwickeln lassen.

Wenn man sich in Fachkreisen umhört, dann kann man erhebliche Zweifel daran haben. Leider erinnert die Einführung stark an die Probleme der Rechtschreibreform. So haben jetzt auch viele Betroffene bereits von den Homogenbereichen gehört, aber die notwendige Auseinandersetzung mit den neuen Regeln ist generell noch nicht erfolgt. Bei vielen Betroffenen ist eine überraschte bis aufgeregte Reaktion zu erwarten.

 

Haben Sie Fragen zuR neuen VOB/C 2015?

Rufen Sie uns an:

0228 / 97 45 95 60
VOB/C Ansprechpartner Stefan Oesinghaus
Ihr Ansprechpartner

 

Herr Stefan Oesinghaus
Dipl. Geol.
Geschäftsführender Gesellschafter

2. Laborversuche für die Homogenbereiche

Grundlage für die Homogenbereiche ist eine entsprechende Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 und DIN EN 1997-2. Das Baugrundgutachten muss für die einzelnen Schichten umfangreich Eigenschaften des Bodens ermitteln. Für den Fels sind etwa 10 und für den Lockergesteinsboden etwa 18 Parameter zu bestimmen. Dazu findet sich in der neuen VOB eine entsprechende Liste, in der die einzelnen Untersuchungen mit den zugehörigen Normen dargestellt sind.

Das hat zur Folge, dass für jede Schicht bzw. für jeden Homogenbereich etwa 500 bis 600 € an Laborkosten anfallen. Hinzu kommt, dass für die Probengewinnung Kleinbohrungen nicht mehr ausreichen, sondern teure Großbohrungen mit der Entnahme von Sonderproben notwendig werden. In der Liste für die Einteilung der Homogenbereiche werden außerdem Angaben erwartet, die sich aus den Versuchen ableiten lassen, bzw. aus der regionalen Kenntnis des geotechnischen Sachverständigen.

Darüber hinaus soll der geotechnische Sachverständige angeben, welche Massenanteile an Steinen und Blöcken vorhanden sind, ebenso, wie die mineralogische Zusammensetzung der Steine und Blöcke ist. Das bedeutet, dass Bohrungen nicht ausreichen, sondern zusätzlich noch Schürfe notwendig sind. Die Frage ist dann, ob es reicht, den Steinanteil zu schätzen oder ob er gewogen werden muss. Dazu wäre dann ja noch eine Siebung o.ä. notwendig und eine große Waage.

Irritierend ist, dass unter Pkt. 2.3 in den Normen für die Festlegung der Homogenbereiche dezidiert die notwendigen Normen der Laborversuche angegeben werden, wobei der Katalog zwischen den einzelnen DIN ATV noch etwas variiert. Wenn dieser Katalog mit der VOB/C durchgesetzt werden sollte und alle diese Versuche tatsächlich durchgeführt werden müssen, dann entstehen die o.g. Kosten für jede Schicht. Wenn z.B. die Kornverteilungen nicht mit Versuchen belegt sind, dann wäre es später nur schwer möglich, die Bandbreite der Homogenbereiche festzulegen und mehrere Schichten in einen Homogenbereich zu stellen. Dies ist jedoch das angestrebte Ziel dieser Umstellung auf Homogenbereiche.

Werden die Baugrube oder der Einschnitt tiefer, besteht das Problem, dass bei grobkörnigen Böden oder Fels schon die Anlage der Schürfe eine aufwändigere Baustelle mit den entsprechenden Kosten wird.

Nach meiner Ansicht fehlen in den Zusammenstellungen wichtige Versuche. Andererseits sind Versuche aufgeführt, deren Nutzen diskutiert werden müsste. Warum haben die Bearbeiter der VOB/C z.B. die Durchführung von Sondierungen nicht in ihr Programm aufgenommen?

Für die praktische Anwendung sehe ich hier noch einen großen Diskussionsbedarf. Ich werde mich in Kürze auf unserer Seite zu dem notwendigen Versuchsumfang noch einmal äußern.

 

3. Festlegung der Homogenbereiche

3.1 Geotechnischer Bericht

In seinem geotechnischen Bericht soll der geotechnische Sachverständige eine vollständige Beschreibung der Schichten erstellen. Wenn er anschließend daraus die Homogenbereiche ableiten muss, kann er das nur, wenn er weiß, welche der 13 ATV-DIN’s berücksichtigt werden müssen.

So ist die Bestimmung der Abrasivität in verschiedenen ATV-DIN´s gefordert. Da es sich hier um eine im deutschen Raum bisher kaum bekannte französische Norm handelt, dürfte die praktische Umsetzung interessant werden. Immerhin wurde diese Norm bereits ins Deutsche übersetzt.

Wichtig wäre bei verschiedenen Böden auch der Sulfatgehalt. Er wird in der DIN 18 312 gefordert, wäre aber auch für die DIN 18 300 im Falle einer Bodenkonditionierung von großer Wichtigkeit, ganz zu schweigen von der Frage der Deponierbarkeit.

Für den Geotechniker ergeben sich verschiedene Dilemmata, wenn er ein noch einigermaßen bezahlbares Untersuchungsprogramm aufstellen will. Das kann er nur, wenn ihm alle Informationen über das Bauwerk zur Verfügung stehen, sonst kann er die „richtigen“ Homogenbereiche nicht festlegen. Das heißt auch, dass er seinen Untersuchungsumfang nach den Homogenbereichen ausrichten muss. Damit es später nicht zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen kommt, muss er angeben, auf welche Bauweisen sich seine Homogenbereiche beziehen.

Eine Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren, wird sicher gern ergriffen werden, nämlich die Herabsetzung des Bauvorhabens in die Geotechnische Kategorie 1 (GK1). Aber auch für diese fordert die VOB/C einige Angaben, die kaum ohne Versuche zu erledigen sind. Außerdem ist unter dem ausdrücklichen Bezug auf die DIN 4020 die Möglichkeit der Herabsetzung stark eingeschränkt.

Problematisch wird es z.B. bei tieferen Kanalgräben im Wasser oder bei großen Baugruben. Hier muss der Sachverständige ja Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Es werden dann sehr unterschiedliche Bauweisen infrage kommen. Wenn er nicht alle Forderungen der VOB/C in Bezug auf den Untersuchungsaufwand abarbeiten kann oder darf, muss er diese Einschränkung im Gutachten unbedingt angeben und evtl. noch notwendige ergänzende Untersuchungen fordern. Denn sonst mag er sich zwar bei seinem Bauherrn beliebt machen, nicht aber bei seiner Haftpflichtversicherung.

Unterschieden werden muss vor allem zwischen den Bodenkennwerten für die geotechnischen Berechnungen, die als charakteristische Werte angegeben werden müssen und den Kennwerten für die Homogenbereiche, bei denen die Schwankungsbreiten gefordert werden.

 

3.2 Objektplaner

Insbesondere bei komplexen Bauaufgaben kann der geotechnische Sachverständige kaum alle Eventualitäten erkennen und abarbeiten. Das entsprechend umfassende Wissen hat der Objektplaner. Deshalb muss er das Baugrundgutachten umfassend prüfen und seine Erkenntnisse und vor allem auch Änderungen mit dem Gutachter abstimmen. Nur so ist es ihm möglich, aus der Schichtbeschreibung des Bodengutachtens für die Ausschreibung die Homogenbereiche festzulegen und entsprechende Massen zu ermitteln.

Die endgültige Einteilung der Homogenbereiche für die Leistungsbeschreibung müssen Objektplaner und geotechnischer Sachverständiger gemeinsam durchführen.

 

3.3 Tiefbauunternehmer

Durch die rapide Entwicklung im Tiefbau kommen ständig neue Geräte und Arbeitsweisen auf den Markt. Die Unternehmer greifen diese auf, soweit sie nicht selbst die Entwickler sind. Sie müssen dann in jedem Fall prüfen, inwieweit die in den DIN ATV’s angegebenen Werte für ihre neue Arbeitsweise ausreichend sind. Generell müssen sie dann die notwendigen Ergänzungen fordern oder selbst durchführen.

 

4. Die alte VOB vs. die neue VOB

Bei Auseinandersetzung mit der neuen VOB drängt sich der Verdacht auf, dass die Einführung der Homogenbereiche in der VOB der Versuch ist zu sanktionieren, was sich in den letzten Jahrzehnten in der VOB für den Erdbau entwickelt hat. Auch in der alten VOB werden zur Abgrenzung und Definition der Bodenklassen zahlreiche Parameter abgefragt. Entstanden ist daraus leider nicht eine intensive Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Bodeneigenschaften. Vielmehr wurden zunehmend die Bodenklassen 3-5, manchmal sogar 2-6 zusammenfassend nach DIN 18 300 ausgeschrieben. Das wäre dann der Vorgriff auf die Homogenbereiche gewesen. Das widersprach allen technischen Regeln, blieb aber aufgrund der Marktgegebenheiten praktisch ungeahndet. Daran hatten außerdem die Gerichte keinen geringen Anteil. Nach dem Motto: „Du bist Tiefbaufachunternehmer, hättest es wissen müssen und bist daher selbst verantwortlich. Also kein Nachtrag zulässig.“

Der Ansatz der neuen VOB ist eine Möglichkeit, die Bodenklassen wieder systematisch zu erfassen und zu beschreiben. Deshalb hoffe ich, dass dies nicht so endet wie bei den alten Bodenklassen und man die Schwankungsbreiten so groß macht, dass praktisch alles erfasst ist und nicht differenziert wird. Dann wäre nichts gewonnen.

 

5. VOB/C in der Diskussion

5.1 Umgang mit Erfahrungswerten

Borchert & Grosse [1] schreiben auf Seite 21: „Für die Bestimmung der Bandbreite je Schicht bzw. Homogenbereich sollten ausreichende Feld- und Laborversuche durchgeführt werden bzw. Erfahrungswerte aus anderen Projekten vorliegen.“ Der von mir fett geschriebene 2. Satzteil ist eine Selbstverständlichkeit. Denn die neue VOB hat ja den Boden nicht neu erfunden, sondern er ist in zahlreichen Bauvorhaben bereits erkundet, in geologischen Karten dargestellt usw. Sie werden also bei uns in Kürze eine Stellungnahme finden, in der dargestellt wird, unter welchen Bedingungen welche Versuche notwendig sind und unter welchen Bedingungen auf diese zumindest teilweise verzichtet werden kann, ohne dass die Vorgaben der VOB verletzt werden. Denn auch in der DIN 18 300 steht ja unter Pkt. 2.3: „Nachfolgend sind die Normen oder Empfehlungen angegeben, mit denen diese Kennwerte ggf. zu überprüfen sind.“ Wie weit kann dieses ggf. gehen und wie kann es trotzdem verantwortliche Homogenbereiche geben?

 

5.2 Beispiele aus der Literatur

In der Fachliteratur habe ich, wenn ich richtig gezählt habe, insgesamt 8 Beispiele gefunden, in denen bereits nach der neuen VOB geplant oder gearbeitet wurde. Diese werde ich vorstellen, kritisch würdigen und Verbesserungsvorschläge dazu machen.

Bei den Beispielen für die Einführung der Homogenitätsbereiche handelt es sich um Erdbauprojekte im Sinne der DIN 18 300. Für komplexere Vorhaben, z.B. Baugrubenverbaue, Pfahlgründungen etc. werde ich Vorschläge für den Gebrauch der Homogenbereiche machen. Gerne gehe ich dabei auch auf Anregungen von Ihnen ein.

 

5.3 Bodenklasse 2 nach DIN 18 300 alt

Problematisch sehe ich den Wegfall der Bodenklasse 2 nach DIN 18 300 alt. Auch wenn sie oft kritisiert wurde und/oder Streit auslöste, so hatte sie doch insbesondere in der letzten Definition für eine gewisse Klarheit gesorgt, insbesondere da in [7] (vgl. 0.2.13) gefordert war, dass der AG Vorgaben zu der in vielen Fällen problematischen Abfuhr/Entsorgung zu machen hatte. Dazu werde ich eine Lösung darzustellen versuchen. Das gilt ja auch im Bezug auf den für die Bauausführung so entscheidenden Wasserstand und seiner Schwankungsbreite. Leider eine wichtige „Schwankungsbreite“, die in der VOB nicht auftaucht.

 

5.4 Geotechnischer Sachverständiger

Mit der Einführung der VOB/C 2015 liegt eine besondere Verantwortung bei dem geotechnischen Sachverständigen für die Aufstellung des Untersuchungsprogramms. Das bedeutet, dass der Grundlagenermittlung, wie auch bereits in der DIN EN 1997-2 oder in der alten DIN 4020 angegeben, eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Auch dazu werde ich einige Anregungen zusammenstellen.

 

5.5 Veränderungen in der DIN 18 300, 2015 gegenüber der alten

Last but not least muss ich noch darauf hinweisen, dass in der neuen DIN 18 300 über den Wegfall der Bodenklassen hinaus noch zahlreiche Änderungen vorgenommen wurden. Erwähnt sei hier nur, dass die Geotechnische Kategorie angegeben werden muss oder dass nicht mehr statische sondern geotechnische Berechnungen gefordert werden. Die Änderungen werde ich zusammenstellen und kommentieren. Insbesondere betrifft das dann die Frage, welche „Erleichterungen“ bei der GK 1 zulässig und sinnvoll sind.

 

Fazit

Bei aller Kritik an den jetzt vorliegenden Unterlagen zu den Homogenbereichen bleibt grundsätzlich festzuhalten, dass sie ein guter Ansatz sind, um zu besseren und zutreffenderen Ausschreibungen zu kommen. Deshalb sollte es gemeinsames Interesse der beteiligten Baufachleute sein, jetzt in der praktischen Anwendung Lösungen für die noch offenen Fragen zu finden, damit die neue VOB ein Erfolg wird. Dazu finden Sie in den oberen Anmerkungen einige Anregungen, und ich werde in den kommenden Wochen zu den einzelnen Problemen noch Lösungsvorschläge entwickeln, die Sie dann auf unserer Internet-Seite finden werden. Wenn Sie Anregungen oder Fragen haben, dann können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Haben Sie Fragen zuR neuen VOB/C 2015?

Rufen Sie uns an:

0228 / 97 45 95 60
VOB/C Ansprechpartner Stefan Oesinghaus
Ihr Ansprechpartner

 

Herr Stefan Oesinghaus
Dipl. Geol.
Geschäftsführender Gesellschafter

[ 1] BORCHERT, K-M. & GROSSE, A. Veränderungen in Boden- und Felsklassen in der VOB, Teil C. Baugrund-Grundbau TU Dortmund, Ruhr GeoTag 2015, Dortmund 2015 S. 57-72
[2] FUCHS, B. & HAUGWITZ, H-G. Aus Bodenklasse wird Homogenbereich. Der Bausachverständige S.55-59, Heft 3, 2015
[3] DIN e.V. Workshop, Anwendertreffen 2014
[4] HEYER, D. & SCHWARZ, P.; Bayerische Pilotprojekte zur ATV DIN 18 300 Erdarbeiten, 36 Seiten, München 2013
[5] UFFMANN, H-P.; Untauglich und praxisfremd! bi-Umweltbau 3/14 , S. 20-21
[6] VOB/C 2015
[7]  ATV-DIN 18 300, 2010-4

Interessante Informationen rund um das Thema Baugrund finden Sie als PDF auch in unserem Service Bereich (Unterpunkt Downloads).


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