Wir übernehmen für Sie die Bemessung, Planung, Ausschreibung und die Antragstellung für bauzeitliche Wasserhaltungen sowie die Betreuung und Bauüberwachung während der Wasserhaltungsmaßnahmen. Bei Gebäuden, die dauerhaft ins Grundwasser einbinden, ist die Baugrubenerstellung nur im Schutze einer Wasserhaltung oder einer wasserdichten Baugrube möglich. Für viele Baumaßnahmen in der Nähe großer Flüsse wird eine geschlossene Wasserhaltung notwendig, um im Hochwasserfall ein Auftreiben des Baukörpers zu verhindern. Um für den Bauherrn die Kosten und Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung und Bemessung der Wasserhaltungsmaßnahme erforderlich. Bei schwierigen hydrogeologischen Randbedingen, die mit einfachen Programmen nicht erfasst werden können, arbeiten wir mit digitalen Grundwassermodellen, um verlässliche Wassermengen, Absenkziele und Reichweiten zu erhalten. Darüber hinaus ist die Planung einer gesicherten Ableitung oder Wiederversickerung des Wassers unabdingbar. Dabei müssen auch möglicherweise im Grundwasser vorliegende Schadstoffe von vornherein berücksichtigt werden. Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung wird eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde benötigt. Während der Wasserhaltung muss bei vorliegender Nachbarbebauung eine Beweissicherung durchgeführt werden. Im Rahmen Ihres Bauvorhabens begleiten wir Sie hierbei von der Bemessung und Planung über die Ausschreibung und Antragsstellung bis hin zur abschließenden Bauüberwachung bzw. zum abschließenden Grundwassermonitoring.