Die Kühn Geoconsuling GmbH beschreibt und bewertet innerhalb eines „Hydrogeologischen Gutachtens“ die Untergrundverhältnisse mit besonderem Augenmerk auf das Grundwasser. Dabei können sehr unterschiedlichen Fragestellungen bearbeitet werden, die regional übergeordnete Problemstellungen beinhalten oder für einzelne Bauvorhaben die lokalen Verhältnisse beschreiben.
Hydrologische Gutachten: Bei großräumigen Regionaluntersuchungen
- für die Erstellung von hydrogeologischen Karten,
- zur Trinkwassererschließung,
- für die Ausweisung von Wasserschutzzonen,
- für die Ausweisung von Heilquellen,
- für die geothermische Nutzung (Erdwärme) des Grundwassers
- für die Rohstoffgewinnung/Erschließung von Bodenschätzen (bsw. Kiesgruben)
Hydrologische Gutachten: Bei lokalen Untersuchungen
- für die Bewertung der Grundwasserverhältnisse bei Bauvorhaben
- für die Bewertung der Grundwasserstände bei Hochwasserereignissen von Vorflutern (Flüsse und Bäche) inkl. langfristiger Prognosen
- zur Klärung von Gebäudevernässungen
- für die Ausweisung von Friedhofsstandorten
- zur Bewertung von Verunreinigungen des Grundwassers durch Altlasten und deren Gefahren
- zur Bestimmung der Grundwasserqualität (Grundwasserchemismus)
- für die Versickerung von Regenwasser und häuslichem Schmutzwasser.
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Hydrogeologische Gutachten: Inhalt
Ein gemeinsames Merkmal aller hydrogeologischen Gutachten ist, dass sie die Boden- und besonders die Grundwasserverhältnisse detailliert beschreiben. Anhand von Karten, Grundwasserstandsmessungen und Geländeuntersuchungen werden die Grundwasserleiter und -nichtleiter ermittelt und die Tiefenlage des Grundwasserspiegels sowie dessen Schwankungsbreite angegeben. Für die anstehenden Böden, Sedimente und/oder Festgesteine werden hydogeologische Bodenkennwerte zur Durchlässigkeit k [m/s] oder Transmissivität T [in m²/s] angegeben. Aus den Grundwasserdaten lassen sich dann z.B. die Strömungsverhältnisse oder die Höhe möglicher Grundwassergewinnungen ableiten.
Weitere Informationen
Das am 1. März 2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sieht in § 55 Absatz 2 vor, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. In Nordrhein Westfalen ist diese Vorschrift bereits 1995 mit letzter Änderung am 03.05.2005 im § 51a Landeswassergesetz (LWG) aufgenommen und näher definiert worden.
Das für die Versickerung von Niederschlagswasser maßgebende technische Regelwerk ist das Arbeitsblatt 138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA A-138). Hier werden sowohl Angaben zur Bewertung der Untergrundverhältnisse gemacht als auch Grundlagen für die Wahl der Versickerungsanlagen vorgegeben. In Abhängigkeit des potentiellen Verschmutzungsgrades des abfließenden Niederschlagswassers können verschiedene Versickerungssysteme eingesetzt werden. Die Anforderungen des Regelwerkes werden weitgehend von den Genehmigungsbehörden übernommen. I. d. R. fordern die Behörden einen hydraulischen Nachweis für die Versickerungsanlagen entsprechend den Bemessungsverfahren nach DWA A-138.
Im hydrogeologischen Gutachten zur Versickerung von Niederschlagswasser werden von der Kühn Geoconsulting GmbH auf Grundlage von Geländeuntersuchungen (z.B. Kleinbohrungen, Versickerungsversuche) grundstücksbezogene Angaben zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen sowie zur Qualität der Bodenschichten gemacht. Dabei werden die Tiefenlage, Dicke und Verbreitung oberflächennaher durchlässiger Schichten hervorgehoben bewertet, die eine langfristige Versickerung gewährleisten. In der Nähe von Flüssen werden die Grundwasserverhältnisse i. d. R. durch deren Wasserführung beeinflusst. Sowohl aus Gründen des Grundwasserschutzes als auch aus technischen/funktionalen Gründen fließt gemäß Regelwerk dort der mittlere höchste Grundwasserstand in die Bewertung mit ein. Dadurch wird berücksichtigt, dass die absolut höchsten Grundwasserstände nur sehr kurzfristig auftreten und nicht maßgebend für den Schutz des Grundwassers sind.
Das hydrogeologische Gutachten der Kühn Geoconsulting GmbH beschränkt sich aber nicht nur auf die Bewertung der bodenbezogenen Versickerungsmöglichkeit, sondern beschreibt gleichzeitig die bodenbezogene Umsetzbarkeit einer Versickerung im Hinblick auf die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Entsprechend dem Be-lastungsgrad der von den angeschlossenen Flächen zu erwartenden, unterschiedlich verschmutzten Regenwasserabflüsse werden jeweils die von den Behörden zulässigen Versickerungsverfahren aufgezeigt und deren Umsetzung bewertet. Dabei herrschen je nach Kreisgebiet aber unterschiedliche Genehmigungspraktiken vor.
Auf Grundlage der Bauplanung werden in den Gutachten der Kühn Geoconsulting GmbH Hinweise zu möglichen Standorten und zur Ausführung der Versickerungsanlagen gegeben. Es können auch Vorgaben für die Außenanlagengestaltung und/oder Gebäudeentwässerung gemacht werden. Im Unterschied zur konventionellen Ableitung des Regenwassers über die Kanalisation müssen für eine naturnahe Regenentwässerung mittels Versickerung vor Ort bereits in einem sehr frühen Planungsstadium die Grundlagen und zu berücksichtigende Rahmenbedingen, die für die Umsetzung der Versickerung entscheidend sind, in die Planungen der Beteiligten eingearbeitet werden. Andernfalls könnte die Umsetzbarkeit der Versickerung später beeinträchtigt werden.
Das hydrogeologische Gutachten kann im Rahmen von kommunalen oder gewerblichen Bauleitplanungen erforderlich werden oder ist die Grundlage der Vorplanung von Versickerungsanlagen als Teil konkreter Objektplanungen. Bei Bedarf oder Vorgabe des Auftraggebers können Vorbemessung und Vorplanung in das hydrogeologische Gutachten integriert werden. Dabei erfolgt die Vordimensionierung anhand der vorliegenden Konzepte der Gebäude-, Entwässerungs- und Außenanlagenplanung. Es werden Vorschläge für Varianten zur Umsetzung der Versickerung erarbeitet und diese mit dem Bauherren und der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Schließlich wird die Planung der abgestimmten Variante als Entwurf ausgearbeitet. Mit diesem Planstand ist ein wasserrechtlicher Antrag zur Erlaubnis der Versickerung bei der Untere Wasserbehörde (UWB) einzureichen, wobei außerhalb von Wasserschutzzonen in einigen Kreisen Muldenversickerungen von nichtverunreinigtem Regenwasser für kleine Flächen erlaubnisfrei sind.
Vor allem bei größeren Bauvorhaben mit komplexeren Planungsabhängigkeiten kann es erforderlich werden, die Planung der wasserrechtlich genehmigten Versickerungsanlage weiter zu bearbeiten und an die Ergebnisse der Planungsbeteiligten anzupassen. In diesen Fällen muss die Leistungsphase der Ausführungsplanung angehängt werden.
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