Relevant für alle die in neuen Verträgen die VOB zu Grunde legen wollen:
Ab Dienstag, den 15.09.2015, gilt in Ergänzung der VOB 2012 die neue VOB/C 2015 mit erheblichen Änderungen im Bereich des Tief- und Erdbaus.
Demnach enthält die ATV DIN 18 300 z.B. nicht mehr die seit Jahrzehnten eingeführten 7 Boden- und Felsklassen. Stattdessen werden Homogenbereiche eingeführt, deren praktische Anwendbarkeit sich erst noch erweisen muss.
Wie uns Juristen versichern, gilt die neue VOB/C mit dem Tag des Erscheinens. Wie aus den entsprechenden Ministerien zu hören ist, sollen allerdings die Homogenbereiche zunächst noch zurückgestellt werden. Wahrscheinliche deshalb, weil die Anpassungen der entsprechenden Leistungskataloge noch nicht vollständig durchgeführt sind. Allerdings rechnen gut informierte Kreise damit, dass im ersten Vierteljahr 2016 die VOB/C endgültig die alten Bodenklassen ersetzt und ab dann die Homogenbereiche eingearbeitet sein müssen.
Unabhängig davon, wann und in welchem Umfang die VOB/C 2015 in den verschiedenen Behörden tatsächlich umgesetzt wird, sollten Sie diese Termine bei der Gestaltung neuer Verträge unbedingt berücksichtigen. Auf jeden Fall müssen Sie vor der Unterschrift prüfen, welche Fassung angewandt werden soll. Nur so können Sie spätere Streitigkeiten vermeiden.
Problematisch dürfte es werden, da einige Kommunen, Behörden und Auftraggeber auf jeden Fall weiterhin mit der alten VOB/C arbeiten wollen, um den Umstellungsaufwand einzusparen.
Die Homogenbereiche werden eine erhebliche Änderung bedeuten und zwar nicht nur bei den Erdarbeiten, sondern auch in über 10 anderen ATV-DIN. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite, auf der wir die neue Entwicklung beobachten und kommentieren werden.
Ausführliche Informationen über die Änderungen finden Sie in diesem Artikel >>
Weitere wichtige Informationen zum Thema „Neue VOB/C“ und „DIN 18 300“ finden Sie in folgenden Artikeln: