HOAI Leistungsphase 1
Grundsätzlich ist die Grundlagenermittlung in der HOAI in allen Kapiteln als Leistungsphase 1 enthalten und wird generell mit 2 bis 3 % des Honorars bewertet. Nimmt man die Erläuterungen in Anlage 12 (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen), dann ist neben der Ermittlung der Planungsabsichten vor allem auch unter b) die Ermittlung von Randbedingungen gefordert. Nimmt man h) hinzu, dann muss der Planer den Leistungsumfang und die erforderlichen Vorarbeiten festlegen.
Hier stehen dann als Beispiele Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz. Nicht erwähnt werden andere Randbedingungen, wie Bodendenkmal, Altlasten, Kampfmittelsuche, Leitungsrecherche usw., die gerade in den letzten Jahren eminent an Bedeutung gewonnen haben. Der o.a. Honoraransatz reicht in keinem Fall, um das gesamte Programm abzuarbeiten. Das hat zur Folge, dass der Planer vom Aufwand her nur prüfen kann, ob die vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Unterlagen ausreichend sind. Auf dieser Basis muss er dann angeben, was noch erledigt werden muss. (mehr …)
1. Geotechnische Kategorie 1 bei den Erdarbeiten (DIN 18300, 8:2015)
Homogenbereiche (HB) Geotechnische Kategorien (GK)
Etwas überraschend findet sich in der neuen DIN 18 300, wie sie in dem Ergänzungsband der VOB C 2015 neu erschien, ein Verweis auf die Geotechnische Kategorie 1 (GK 1). Danach müssen in der Geotechnischen Kategorie 1 für die Homogenbereiche nur wenige Kennwerte/Bezeichnungen angegeben werden. Vom System her ist das verständlich, denn auch für „einfache“ Bauobjekte wird in den entsprechenden Normen, z.B. DIN EN 1997, ein geringerer Untersuchungsaufwand für ausreichend gehalten. So gibt es dann in der DIN EN 1054 für die verschiedenen Bauweisen bzw. Standsicherheitsfragen jeweils einen Katalog an Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit der geringere Untersuchungsaufwand zulässig ist. (mehr …)
Baugrundkarte Berlin
Am 28. Juni 2016 hat unser Senior, Dipl. Geol. Gero Kühn, beim IKT in Gelsenkirchen einen Vortrag zur Festlegung der Homogenbereiche, wie sie von der neuen VOB C für den Tiefbau gefordert werden, gehalten. In den vorausgehenden Vorträgen stellten Dr. Festag und Dr. Kayser dar, was sich gegenüber früher geändert hat, was sich in den Baugrundgutachten ändern muss und wie die Homogenbereiche in den Ausschreibungen in Zukunft zu berücksichtigen sind.
In seinem Vortrag stellte Herr Kühn dar, dass gerade für den innerstädtischen Tiefbau generell in Form von Karten unterschiedlichster Art, vorhandenen Bohrungen, historischen Berichten usw. zahlreiche Unterlagen über den Untergrund zur Verfügung stehen. Dafür zeigte er zahlreiche Beispiele, die Sie in dem beiliegenden ausgearbeiteten Aufsatz zum Vortrag finden.
(mehr …)
Die Beschreibung des Baugrunds mittels Homogenbereichen statt Bodenklassen – Chance oder Stolperstein für den Kommunalen Auftraggeber?
Im Geschäftsbericht 2015 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes hat sich dieser auch mit den neuen Homogenbereichen mit der Frage auseinandergesetzt „Chance oder Stolperstein für die kommunalen Auftraggeber“. Zu unserer Freude konnten wir feststellen, dass unsere kurzen Stellungnahmen zur neuen VOB C 3 mal zitiert wurden.
Der Autor Herr Wernthaler hat sich darüber hinaus sehr ausführlich mit den Folgerungen aus den Änderungen in Bezug auf zukünftige Ausschreibungen auseinandergesetzt. Diese mehr vertragsrechtliche Seite hat er ausführlicher und besser dargestellt, als wir das könnten.
Im Zuge der neuen VOB, welche im September 2015 erschienen ist, wurde auch die Erdbau-Norm DIN 18 300 wesentlich verändert.
Wir haben für Sie einmal die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Nebenleistungen zusammengestellt:
Lesen Sie hier die kommentierten Änderungen (PDF) DIN 18 300 NEU 2015 – Änderung bei 4.1 Nebenleistungen