Die KÜHN Geoconsulting GmbH® berät Kommunen und private Investoren bei den Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen hinsichtlich der Festsetzung der Versickerung von Niederschlagswasser oder bestimmt das Versickerungspotential innerhalb von Kanalnetzplanungen im Einzugsgebiet von Kläranlagen. Wir verfügen als ein seit über 50 Jahren bodengutachterlich tätiges Ingenieurbüro über eine besonders große Erfahrung in der Bewertung der Versickerungseignung des Untergrundes.
Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung – Unsere Leistungen:
Gutachterliche Tätigkeiten:
- Prüfung der Versickerungseignung des Untergrundes
- Studien zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung
- Erstellung von hydrogeologischen Gutachten zur Versickerung/Verrieselung für Bauvorhaben und Bebauungsgebiete
Planungsleistungen:
- Planung und Ausschreibung von naturnahen Anlagen zur Grundstücksentwässerung von Niederschlagswasser und häuslichem Schmutzwasser (dezentrale Entwässerung)
- Planung und Ausschreibung von zentralen und semizentralen Versickerungsanlagen und naturnahen Rückhalteeinrichtungen
- Planung und Ausschreibung der Gebäudedrainage gem. DIN 4095 inkl. Versickerung des Drainwassers
- Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zur Einleitung von Regenwasser in den Untergrund bzw. in natürliche Vorfluter
- Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zur Grundwasserförderung- und Nutzung
- Fachbauleitung
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Mehr zu unseren Leistungen
Für konkrete Bauvorhaben bewertet die KÜHN Geoconsulting GmbH® darüber hinaus unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Landeswassergesetze, Festsetzungen im Bebauungsplan, Wasserschutzzonenverordnungen) und projektbezogener Randbedingungen die Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser und erarbeitet naturnahe Entwässerungskonzepte. Insbesondere bei erdüberdeckten Tiefgaragen wird die Planung und Entwässerung des anfallenden Drainwassers bzw. der von diesen intensiv begrünten Deckenflächen stammenden Abflüsse in das Gesamtkonzept integriert. Eine Auswahl von Projekten ist in der Referenzliste aufgeführt.
Die KÜHN Geoconsulting GmbH® verfügt als ein seit über 50 Jahren bodengutachterlich tätiges Ingenieurbüro über eine besonders große Erfahrung in der Bewertung der Versickerungseignung des Untergrundes. Auf dieser Basis wurde ein „Ablaufschema Versickerungsplanung“ (.pdf Datei) entwickelt, in dem grundsätzliche Fragestellungen und einzelne Bearbeitungsphasen sowie Untersuchungsschritte, die bei einer Versickerung anfallen, dargestellt werden. Alle in diesem Schema aufgeführten Leistungen werden von der KÜHN Geoconsulting GmbH® übernommen. Es steht eine Arbeitsgruppe aus Geologen und Bauingenieuren zur Verfügung, die auf die Planung von Anlagen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung spezialisiert ist.
Einige Mitarbeiter wurden in spezielle Arbeitskreise bundesweit anerkannter Verbände und Vereinigungen berufen, in denen Regelwerke und Arbeitsgrundlagen zum naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser aufgestellt bzw. überarbeitet werden. Durch diese Arbeitskreisteilnahme ist ein aktueller Wissensstand gewährleistet. Gleichzeitig bietet sich die Möglichkeit, die umfassenden Erfahrungen der KÜHN Geoconsulting GmbH® bei der Konzeption innovativer Entwässerungssysteme in die maßgebenden Regelwerke einzubringen.
Die Leistungen der KÜHN Geoconsulting GmbH® umfassen praktisch alle anfallenden Ingenieurarbeiten, die für die Herstellung von naturnahen Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung anfallen, beginnend mit der Bewertung der Untergrundverhältnisse über die Planung der naturnahen Entwässerungsanlagen (alle Phasen der HOAI) und Begleitung des wasserrechtlichen Verfahrens bis hin zur fachtechnischen Bauüberwachung. Die Entwicklung von Entwässerungskonzepten beschränkte sich dabei nicht nur auf die ausschließliche Versickerung des Niederschlagswassers, sondern beinhaltet gleichfalls die Einbeziehung von Gründächern, Regenwassernutzungsanlagen, Retentionselementen sowie naturnaher und konventioneller Ableitungssysteme.
Hintergrund
Während „sauberes Regenwasser“ in der Vergangenheit oftmals mit Abwasser vermischt über die Kanalisation den Kläranlagen zugeleitet wurde, anstatt es dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen, hat sich in den letzten Jahren die Notwendigkeit eines bewussteren Umganges mit Regenwasser durchgesetzt. Häufig auftretende Überschwemmungen haben in der breiten Öffent-lichkeit und in der Fachwelt zu einer Diskussion über die zunehmende Versiegelung und die Ableitung des Niederschlagswassers geführt. Zur Linderung dieses Problems wird in der modernen Siedlungswasserwirtschaft immer häufiger eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung umgesetzt.
Als Grundsatz der Abwasserbeseitigung im § 55 der Neufassung des Wasserhaushaltsge-setztes (WHG 31.07.2009) ist die Pflicht zur Versickerung von Regenwasser eingeflossen. Bundesweit wurden Landeswassergesetze verabschiedet, die die Versickerung vor Ort oder die ortsnahe Einleitung in einen Vorfluter fordern bzw. fördern. In Nordrhein-Westfalen wird diese Verpflichtung unter anderem im § 51a des Landeswassergesetzes (LWG) näher geregelt bzw. zuletzt in der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 1. März 2010 in § 55 Absatz 2 festgeschrieben.
Historisch gesehen, ist die Versickerung und Verrieselung von Regen- bzw. häuslichem Schmutzwasser für die Erschließung im ländlichen Raum schon immer erforderlich gewesen, da oftmals keine ausreichende Kanalisation vorhanden war und teilweise auch heute noch fehlt. Es hat sich gezeigt, dass im innerstädtischen Raum ein großes Potential zur Verminderung der hydraulischen Auslastung der öffentlichen Kanalisation und der Belastung der Kläranlagen vorhanden ist, wenn eine Versickerung konsequent umsetzt wird.
Neben den gesetzlichen Verpflichtungen und ökologischen Vorteilen einer Versickerung von Niederschlagswasser wie beispielsweise der Verbesserung des Grundwasserhaushaltes bestehen für Bauherren auch finanzielle Anreize. Teilweise wurden Zuschüsse für die Abkopplung versiegelter Flächen von der öffentlichen Kanalisation geleistet und bei konsequenter Entwässerung auf dem eigenen Grundstück entfallen oder vermindern sich die Regenwassergebühren. Insbesondere bei Gewerbeobjekten mit großen bebauten und befestigten Flächen kann die Versickerung zu erheblichen Einsparungen der Betriebskosten führen.
In vielen Gemeinden ist die Aufnahmekapazität der Kanalisation und/oder der Kläranlagen bereits ausgeschöpft, so dass für die Entwässerung des Regenwassers von neuen Baugebieten oder einzelnen Bauvorhaben Rückhalteanlagen bzw. neue Rückhaltebecken errichtet werden müssen. Diese Bauwerke können entfallen und die Entlastung von Mischwasserabflüssen in die Vorfluter verkleinert werden, sofern konsequent eine naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung erfolgt.
Für die effektive Verminderung der Abflussspitzen sind allerdings eine frühzeitige Prüfung und Bewertung der Versickerungsmöglichkeit sowie die Integration der Versickerungsanlagen in die Gesamtbaumaßnahme, die Einbeziehung naturnaher, dezentraler Retentionsanlagen und die Einplanung von Dachbegrünungen und Regenwassernutzungsanlagen entscheidend.
Eine PDF Datei zum Thema „Ablaufschema Versickerungsplan“ finden Sie hier.