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Erste Hilfe bei Wasser in der Baugrube

Wasser in der Baugrube - Was tun?

Die Freude ist groß, wenn mit dem Aushub der Baugrube endlich der Neubau beginnen kann. Die Nachricht „Wasser in der Baugrube!“, ist dann so ziemlich das Schlimmste, was einem Bauherren passieren kann.

Die folgende Zusammenstellung soll die wichtigsten Schadensformen und erste Gegenmaßnahmen beschreiben, die dem Bauherrn helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

Wasser in der Baugrube

Eingestürzte Baugrubenböschung infolge Wasserzutritt

 

Sofortmaßnahmen bei Wasser in der Baugrube

Nach der Benachrichtigung sollte der Bauherr sofort selbst zur Baustelle fahren, einen Fotoapparat und nach Möglichkeit einen Zeugen mitnehmen. Der kann dann auch gleich den Zollstock halten, der auf jedem Foto deutlich zu sehen sein sollte, damit später eine Rekonstruktion möglich ist und die Bilder an Beweiskraft gewinnen.

Außerdem sollten sofort Objektplaner und Baugrundgutachter zum Ortstermin gerufen werden. Wenn noch kein Baugrundgutachter beauftragt wurde, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt!

 

 

Wasser ist nicht gleich Wasser

Je nach dem, von wo das Wasser kommt, muss es unterschiedlich behandelt und bewertet werden. Meist kann das auch der Laie vor Ort selbst feststellen.

Im nachfolgenden Artikel werden die häufigsten Formen von Wasser in der Baugrube, sowie Maßnahmen und Zuständigkeiten ausführlich erläutert und zudem Risikofaktoren genannt, die auch noch Beachtung finden sollten.

 

  1. Oberflächenwasser in der Baugrube
  2. Schichtwasser in der Baugrube
  3. Grundwasser in der Baugrube
  4. Risikoverstärkende Faktoren

 

Dieser Artikel als kurzer Erklärfilm:

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1.    Oberflächenwasser in der Baugrube

Bereits in der Bezeichnung steckt der Hinweis auf den Ursprung dieses Wassers. Es läuft von der Oberfläche in die Baugrube. Das ist vor allem nach stärkeren Regenereignissen der Fall, wie z.B. nach einem Sommergewitter.

Einen starken Einfluss auf die Wassermenge hat vor allem die Neigung des Grundstücks und der Umgebung. Befindet es sich die Baugrube am Hangfuß, dann wird sich eine große Wassermenge ansammeln können. Außerdem können bei steileren Lagen Erosionen eintreten, verbunden mit Schlammablagerungen, die dann aufwändig beseitigt werden müssen.

 

Maßnahmen

Soweit das Wasser noch in der Baugrube steht, sollte es so schnell wie möglich abgepumpt werden, damit der Boden abtrocknen kann. Oft kann dadurch die alte Tragfähigkeit wieder hergestellt werden. Etwa notwendige zusätzliche Maßnahmen sind mit dem Bodengutachter abzustimmen.

Wichtig ist vor allem, dass an den entsprechenden Seiten der Baugrube ein Erdwall angelegt wird, der verhindert, dass beim nächsten Schauer wieder Wasser zufließt.

 

Zuständigkeit

Grundsätzlich ist nach DIN 18 299 Absatz 4.1.10 (VOB) das „Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss…“ eine Nebenleistung der Baufirma.- Um Streitigkeiten zu vermeiden und um zu klären, was „normal“ ist, ist es aber besser, vor Baubeginn entsprechende Regeln in den Bauvertrag aufzunehmen. Das sollte eine Pflicht des Planers sein.

 

 

2. Schichtwasser in der Baugrube

Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um Wasser, das aus einzelnen Schichten der Baugrube zufließt. Voraussetzung dafür ist, dass Schichten unterschiedlicher Durchlässigkeit in der Baugrube angeschnitten sind. Das wäre z.B. eine Kieslage, die zwischen Lehmlagen liegt.

 

Maßnahmen

Geotechnische Untersuchung

Leider sieht man in der Baugrubenböschung immer nur einen kleinen Ausschnitt der wasserführenden Schicht und kann ohne zusätzliche Untersuchungen nicht feststellen, ob es sich nur um eine kleine Kieslinse handelt oder ob ein größerer Grundwasserkörper mit entsprechenden Wassermengen dahinter steckt.

Die kleine Linse würde schnell „ausbluten“ und damit relativ einfach beherrschbar sein. Bei größeren Wassermengen braucht man stärkere Pumpen, und das Risiko von Ausspülungen mit Folgeschäden nimmt dann erheblich zu. Damit die geologische Situation und die Risiken realistisch eingeschätzt werden können, muss jetzt eine geotechnische Untersuchung durchgeführt werden. Nur so kann die Grundlage geschaffen werden für eine Sicherung der Baugrube vor Schäden und des Bauherrn vor unnötigen Kosten. So ist oft die passende Wasserhaltungsanlage wesentlich kostengünstiger als aufwändige Sicherungsmaßnahmen nach Schadenseintritt.

 

Fortschreiten des Schadens

Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass durch das Ausfließen des Schichtwassers Bodenteilchen mit ausgespült werden. Dadurch verliert der Boden seine Festigkeit. Die Folge sind Sackungen und ein Fortschreiten des Schadens hangaufwärts. Für den Bauherrn ist es frustrierend, dabei zusehen zu müssen, wie der Schaden immer größer und damit die Sanierungskosten immer höher werden.

Dagegen gibt es allerdings ein probates Mittel, das erfreulich einfach ist: Sofort (!) wieder in ausreichendem Maße Boden so hoch anschütten, dass die wasserführende Schicht wieder vollständig abgedeckt ist.

Wichtig ist also, dass sofort diese Gegenmaßnahme ergriffen wird, selbst wenn man dem Baggerfahrer 100,- € in die Hand drücken muss, denn am nächsten Tag kann der Schaden schon erheblich größer sein.

 

Zuständigkeit

Wenn für das Vorhaben ein Baugrundgutachten vorliegt, das die Verhältnisse richtig beschrieben hat und das der Baufirma vorliegt, dann ist diese in der Verantwortung. Es muss ihr allerdings nachgewiesen werden, welche Fehler sie begangen hat. Deshalb ist eine ausführliche Dokumentation ebenso wichtig wie ein aussagefähiges Bodengutachten, dass solche Eventualitäten berücksichtigt.

 

Punktuelles Schichtwasser in der Baugrube

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass manchmal punktuell aus der Böschung Wasser zufließt. Meist handelt es sich dann um eine künstliche Quelle. Hier sind insbesondere Felddränagen auf früher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erwähnen, die selbst bei kleinen Baugruben mehrfach angeschnitten werden können. Hier reicht es meistens, sie im Bereich des Baugrubenrandes zu beseitigen bzw. zu verdämmen.

Bei undurchlässigen Böden wirken die vorhandenen Kanalgrabenverfüllungen oft wie eine Dränage, d.h. im Graben steht Wasser. Wird dieser Bereich durch die Baugrube angeschnitten oder wird der Anschlussgraben ausgebaggert, dann kann auch hier relativ viel Wasser zufließen. Ähnliches gilt, wenn zufällig ein verfüllter Graben angeschnitten wird.

 

Haben Sie Fragen zu Wasser in der Baugrube?

Rufen Sie uns an:

0228 / 97 45 95 60
Baugrundgutachten Ansprechpartner Dirk Blume
Ihr Ansprechpartner

 

Herr Dirk Blume
Dipl. Geol. Abteilungsleiter Baugrund/Grundbau

3.    Grundwasser in der Baugrube

In der Regel ist der gesamte unterhalb eines bestimmten Niveaus liegende Boden, d.h. der jeweilige Porenraum, mit Wasser erfüllt. Wie sich dieses Grundwasser auf die Bautätigkeit auswirkt, ist davon abhängig, wie groß das Porenvolumen ist, ob die einzelnen Poren miteinander verbunden sind und welche Strömungsgeschwindigkeiten das Wasser in diesen Poren erreichen kann.

Ein Sonderfall ist der Fels. In ihm stehen für das Wasser und seine Mobilität nicht Poren zur Verfügung sondern Klüfte. Der Fels wird deshalb Kluftgrundwasserleiter genannt. Da es hier die unterschiedlichsten Felsarten mit variantenreichen Eigenschaften gibt, ist in diesem Fall unbedingt ein erfahrener Baugrundgutachter zu Rate zu ziehen.

 

Grundwasser in Böden hoher Durchlässigkeit

In Kiesen und Sanden ist die Durchlässigkeit hoch. Deshalb müssen für Baumaßnahmen, die in das Grundwasser eintauchen, relativ große Wassermengen abgepumpt werden, um eine trockene Baugrube zu bekommen. Das ist nicht nur teuer, sondern auch nur begrenzt genehmigungsfähig. In solchen Arealen, wie z.B. in den Berliner Talsanden oder auf der Inselterrasse des Rheines muss deshalb vor Planungsbeginn unbedingt der Grundwasserstand ermittelt werden, damit die Abdichtung und die Auftriebssicherheit des Gebäudes bemessen werden können. Darüber hinaus muss untersucht werden, wie die trockene Baugrube hergestellt werden kann, ob die Grundwasserabsenkung genehmigt wird, wie aufwändig sie wird oder welches Konzept am günstigsten für die wasserdichte Baugrube ist.

Generell kommen diese doch relativ teuren Arbeiten nur für größere Bauvorhaben in Frage. Dort sollte eine entsprechende, vorauslaufende Planung grundsätzlich Standard sein. Leider wird aus verschiedenen Gründen zu oft darauf verzichtet, was dann mit merklichen Kostenüberschreitungen verbunden sein kann.

 

Grundwasser in Böden geringer Durchlässigkeit

Die geringe Durchlässigkeit hängt grundsätzlich damit zusammen, dass diese Böden (Mehlsande, Schluffe und Tone) feinkörnig sind. Gegenüber den Kiesen und Sanden mit hoher Durchlässigkeit ist auch ihre Tragfähigkeit geringer. Hinzu kommt, dass sie im Wasser durch jede Erschütterung in einen flüssigen Zustand übergehen können. Sie sind in diesem Zustand nicht mehr befahrbar, und die Bauarbeiten kommen zwangsläufig zum Erliegen.

Auch hier ist es sehr wichtig, vor Beginn des Aushubs den Wasserstand zu ermitteln und dann eine optimale Wasserhaltung zu planen. Ist der Boden erst einmal aufgeschwommen und gestört, dann wird die vorgesehene Gründung problematisch.

Dies sollte immer frühzeitig genug geschehen, denn auch für die hierbei anfallenden geringeren Wassermengen benötigt der Bauherr eine Entnahme- und Einleitungsgenehmigung von verschiedenen Behörden.

 

4.    Risikoverstärkende Faktoren

Planerische Faktoren

Von Vorteil ist, wenn bereits bei Beginn der Planung die Boden- und Grundwasserverhältnisse bekannt sind. Dann können in der Bauausführung schwierige und teurere Bauteile wie Aufzugunterfahrten, Technik für den Swimmingpool usw. optimiert werden. So kann z.B. für eine 1,5 m tiefer reichende Aufzug-Unterfahrt eine Wasserhaltung notwendig werden.

Ein weiteres nicht zu vernachlässigendes Problem stellen die meist recht kleinen Grundstücksparzellen dar. So ist es doch recht oft der Fall, dass bereits kurz nach Beginn der Aushubarbeiten z.B. die Rückseite der Baugrube vom Bagger nicht mehr erreicht werden kann. Wenn dann Probleme auftauchen, werden evtl. zusätzliche Geräte und Maßnahmen notwendig, die den Zeitplan gefährden.

Ein großes Problem stellt immer auch eine vorhandene Grenzbebauung dar. Wenn dann neben den notwendigen Unterfangungsmaßnahmen nach DIN 4123 auch noch Wasserhaltungsmaßnahmen dazu kommen, dann können die Kosten schnell steigen und den Bauherr an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten bringen. Hier ist eine vorausschauende Planung dringend angeraten.

 

Bauversicherungen

Der Bauherr prüft natürlich vor Baubeginn, ob die entsprechenden Beteiligten alle ausreichend versichert sind. Wenn dann überraschend Wasser in der Baugrube auftritt und die Baukosten in die Höhe treibt, werden die Beteiligten das jeweils ihrer Versicherung melden. Leider führt das dann nicht sofort zur Kostenübernahme durch eine Versicherung. Wenn der Bauherr zum geplanten Termin einziehen will, dann muss er zunächst einmal die Kosten vorstrecken, ohne über die Höhe der Kostenerstattung Klarheit zu haben.

 

Sowieso-Kosten

Wenn man dann das Wasser im Griff hat und die Baustelle weiterlaufen kann, dann stellt sich die Frage, ob und welche Kosten von den jeweiligen Versicherern übernommen werden. In diesem Zusammenhang spielen die Sowieso-Kosten eine nicht unwesentliche Rolle. Gerade wenn Wasser in der Baugrube angetroffen wurde, kann der Anteil der Sowieso-Kosten so hoch werden, dass eine Klage kaum noch lohnt. Verursacht durch den Wassereintritt in die Baugrube werden Abdichtungskosten, Wasserhaltungskosten etc. notwendig. Diese wären aber „sowieso“ notwendig gewesen, um einen bewohnbaren, trockenen Bau zu erstellen und sind in den meisten Fällen also vom Bauherrn zu tragen. Deshalb muss der Bauherr, bevor er klagt, das darin steckende Risiko von einem Fachanwalt prüfen lassen.

 

Schlussfolgerung

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Baugrund ein „Baustoff“, den der Bauherr liefert. Das hat für ihn u.U. die Konsequenz, dass er bei Überraschungen fast immer die zusätzlichen Kosten zu tragen hat. Die oben beschriebenen Probleme kann man nur vermeiden, wenn vor Baubeginn eine umfassende Planung erstellt wird. Dazu gehört immer ein umfassendes Baugrundgutachten, mit dessen Inhalt sich alle Beteiligten vertraut machen müssen. Es kann bei Planungsänderungen entsprechend überarbeitet werden.

 

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Herr Dirk Blume
Dipl. Geol. Abteilungsleiter Baugrund/Grundbau

Interessante Informationen rund um das Thema Baugrund finden Sie als PDF auch in unserem Service Bereich (Unterpunkt Downloads).


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