Die Kühn Geoconsuling GmbH übernimmt für Sie die Bemessung, Planung, Ausschreibung und die Antragstellung für die bauzeitliche Wasserhaltungen sowie die Betreuung und Bauüberwachung während der Wasserhaltungsmaßnahmen.
Baugrube mit Trägerbohlwand-Verbau und Grundwasserabsenkung mit Brunnen und Pumpensümpfen
Bei Gebäuden, die dauerhaft ins Grundwasser einbinden, ist die Baugrubenerstellung nur im Schutze einer Wasserhaltung oder einer wasserdichten Baugrube möglich.
Für viele Baumaßnahmen in der Nähe großer Flüsse wird eine geschlossene Wasserhaltung notwendig, um im Hochwasserfall ein Auftreiben des Baukörpers, wie z.B. beim Schürmann-Bau in Bonn, zu verhindern. Weiterhin kann eine Flutung der Baugrube vermieden bzw. auf seltene Extremwasserstände beschränkt werden, so dass schwer kalkulierbare Zusatzkosten durch lange Stillstandszeiten vermieden werden.
Um für den Bauherrn die Kosten und Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung und Bemessung der Wasserhaltungsmaßnahme erforderlich. Bei schwierigen hydrogeologischen Randbedingen, die mit einfachen Programmen nicht erfasst werden können, kommt bei der Kühn Geoconsulting GmbH ein komplexes Grundwassermodell zum Einsatz, um verlässliche Wassermengen, Absenkziele und Reichweiten zu erhalten.
Darüber hinaus ist die Planung einer gesicherten Ableitung oder Wiederversickerung des Wassers unabdingbar. Dabei müssen auch mögliche im Grundwasser vorliegende Schadstoffe von vornherein berücksichtigt werden.
Für eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung wird eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Unteren Wasserbehörde benötigt. Während der Wasserhaltung muss bei vorliegender Nachbarbebauung eine Beweissicherung durchgeführt werden.
Wasserhaltung – Unsere Leistungen:
- Bemessung
- Planung
- Ausschreibung
- Antragstellung Grundwasserabsenkung
- Genehmigungsverfahren Einleitung
- Bauüberwachung
- Betreuung, Grundwassermonitoring
- Abschlussdokumentation
Themen Wasserhaltung
Von einer offenen Wasserhaltung spricht man, wenn das Grundwasser über ein offenes System, bestehend aus Drainageschicht, Drainageleitungen und Pumpensümpfen, abgesenkt wird. Der Absenkbetrag, der mit einer offenen Wasserhaltung erzielt werden kann, ist allerdings begrenzt.
Eine geschlossene Wasserhaltung kommt zum Einsatz, wenn eine ausreichende Absenkung über eine offene Wasserhaltung nicht mehr sicherzustellen ist. In Abhängigkeit von der Durchlässigkeit des Untergrundes wird der Wasserspiegel mittels Brunnen, Tiefendrainage, Vakuumlanzen oder Wellpointanlagen abgesenkt. Für die Auswahl des richtigen Verfahrens ist eine genaue Kenntnis des Untergrundes und der zu erwartenden Grundwasserstände von entscheidender Bedeutung.
Bei bestimmten hydrogeologischen Voraussetzungen (hohe Durchlässigkeit, große Baugrube, große Absenkbeträge etc.) ist eine geschlossene Wasserhaltung nicht mehr realisierbar. In diesen Fällen wird eine wasserdichte Baugrube erstellt (z.B. Schlitzwand-Verbau) und mit Brunnen eine Restwasserhaltung betrieben. Je nach hydrogeologischen Gegebenheiten werden darüber hinaus Entspannungsbrunnen benötigt, um tieferliegende Grundwasserleiter zu entspannen und einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden.
Einleitstelle in den Rhein
Ist eine Einleitung des geförderten Grundwassers in den nächstgelegenen Kanal auf Grund des Fassungsvermögens oder zu hoher Einleitgebühren nicht möglich, wird in der Regel eine Ableitung zum nächsten Vorfluter errichtet. Dafür sind entsprechende Genehmigungen bei den zuständigen Behörden und Ämtern einzuholen
Grundwasserreinigungsanlage Aktivkohle
Liegt die Wasserhaltungsmaßnahme im Einflussbereich einer Grundwasserverunreinigung, kann das geförderte Grundwasser nicht unbehandelt in den Vorfluter oder Kanal eingeleitet werden. Zur Einhaltung vorgegebener Grenzwerte wird eine Grundwassereinigungsanlage vorgeschaltet und je nach Auflagen der Behörden mittels eines Grundwassermonitorings überwacht.
Für den Betrieb einer Wasserhaltungsanlage muss eine Erlaubnis nach §§ 2, 3, 7 und 8 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) zur befristeten Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser vorliegen. Da in der Regel mehrere Behörden beteiligt werden müssen und die Bearbeitungszeiten bei bis zu 3 Monaten liegen können, ist eine frühzeitige Planung und Antragstellung unabdingbar.
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